Dachwartung keine Kür, sondern Pflicht
Auch mit rechtlichen Konsequenzen muss jeder Bauherr und
Hausbesitzer bei ungenügender Wartung seines Daches rechnen.
Der Gebäudebesitzer ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches verpflichtet, sein Dach stets instand zu halten,
insbesondere gegen die Gefahren wie herabfallende Ziegel etc.
zu schützen. Anderenfalls haftete er gegenüber Dritten.
Auszug BNN: Haftung für Sturmschäden:
Starke Stürme können erhebliche Schäden durch herabfallende Dach-
teile verursachen. Um die Haftung hierfür auszuschließen, sollte der
Eigentümer oder Verwalter eines Wohnhauses das Dach regelmäßig fachmännisch
überprüfen und warten lassen. Die Rechtsprechung verlangt nämlich, dass der
Eigentümer oder Verwalter alle zumutbaren Maßnahmen treffen muss, um Sturmschäden
vorzubeugen. Dies gilt umso mehr, je älter das Gebäude ist. So hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 10 U 178/91) den Verwalter einer im Jahre
1969 erbauten Wohnanlage zum Schadenersatz verurteilt, da er eine regelmäßige
Überprüfung des Daches nicht nachweisen konnte.
Wir bieten Ihnen Wartungsverträge
für Ihr Steil- oder Flachdach an.
Ihre Vorteile:
Im Rahmen der Wartung, wird je nach Vereinbarung, ein
bzw. zweimal jährlich eine Dachkontrolle durchgeführt.
Die Dachfläche inkl. aller Anschlüsse wird gereinigt und
kleinere Schäden direkt ohne Mehrkosten beseitigt.
Alle Abflüsse, egal ob Dachrinnen, Fallrohre und Gullys
werden von Verschmutzungen befreit, kleine Schäden
direkt und ohne Mehrkosten repariert.
Nach jeder Begehung erhalten Sie ein Protokoll
über die ausgeführten Arbeiten.
Sie erwartet bei Abschluss eines Wartungsvertrages auf
ein durch uns erneuertes Steil-/Flachdach eine verlängerte
Gewährleistung. Statt der gesetzlich vorgeschrieben 5 Jahre
(nach VOB) erhalten Sie 10 Jahre.
Ist ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie bitte mit uns
ein unverbindliches persönliches Beratungsgespräch.
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